Beschluss:
Der wirksame
Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen wird geändert. Auf der Flur-Nr.
941/1 sowie auf Teilflächen der Flur-Nrn. 1012, 1013 und 1013/1 der Gem.
Agawang soll eine Mischbaufläche ausgewiesen werden. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).