Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen wird erteilt unter folgenden Auflagen:

-          Soweit eine Dachziegeleindeckung nicht möglich ist, ist eine Dachbegrünung oder eine Kiesrollierung aufzubringen.

-          Auf den gemeindlichen Kanal dürfen keinerlei Lasten abgetragen werden.

-          Die für den Carport erforderlichen Punkt- oder Streifenfundamente sind durch die Gemeinde vor Verfüllung abzunehmen.

Sollte bei der Abnahme der Fundamente eine Beschädigung des Kanals erkennbar sein, wird auf Kosten des Bauherrn eine Kamerabefahrung durchgeführt. Bei Reparaturarbeiten am Kanal, die in offener Bauweise durchgeführt werden müssen, ist der Carport auf Kosten des Bauherrn abzubauen.