Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen wird erteilt unter folgenden
Auflagen:
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Soweit eine
Dachziegeleindeckung nicht möglich ist, ist eine Dachbegrünung oder eine
Kiesrollierung aufzubringen.
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Auf den
gemeindlichen Kanal dürfen keinerlei Lasten abgetragen werden.
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Die für den
Carport erforderlichen Punkt- oder Streifenfundamente sind durch die Gemeinde
vor Verfüllung abzunehmen.
Sollte bei der Abnahme
der Fundamente eine Beschädigung des Kanals erkennbar sein, wird auf Kosten des
Bauherrn eine Kamerabefahrung durchgeführt. Bei Reparaturarbeiten am Kanal, die
in offener Bauweise durchgeführt werden müssen, ist der Carport auf Kosten des
Bauherrn abzubauen.