Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Folgende Befreiungen werden gewährt:

 

-          Errichtung der Garage an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, sofern der betroffene Nachbar dem zustimmt

-          Garage mit Flachdach, sofern eine Dachbegrünung oder Kiesrollierung aufgebracht wird

-          Kniestock bis max. 1,0 m

-          Erhöhung von Trauf- und Firsthöhe auf das sich hieraus ergebende Maß

-          Überschreitung der westlichen Baugrenze.

-           

Die Gaube ist, wie vorgeschrieben, mit einem Satteldach zu versehen.