Beschluss:
Folgende Befreiungen werden gewährt:
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Errichtung der
Garage an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, sofern der betroffene Nachbar
dem zustimmt
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Garage mit
Flachdach, sofern eine Dachbegrünung oder Kiesrollierung aufgebracht wird
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Kniestock bis max.
1,0 m
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Erhöhung von Trauf-
und Firsthöhe auf das sich hieraus ergebende Maß
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Überschreitung der
westlichen Baugrenze.
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Die Gaube ist, wie vorgeschrieben, mit
einem Satteldach zu versehen.