Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Gelände ist bis zur Nachbarsgrenze an das gewachsene Gelände anzugleichen. Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Gelände ist bis zur Nachbarsgrenze an das gewachsene Gelände anzugleichen. Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.