Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorhandenen Grundstücksanschlüsse für Kanal und Wasserversorgung sind für den Neubau übergreifend zu nutzen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorhandenen Grundstücksanschlüsse für Kanal und Wasserversorgung sind für den Neubau übergreifend zu nutzen.